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Compliance

Compliance Beauftragter (GCR)

  • Als Compliance ist die Regelkonformität zu verstehen und diese begründet sich auf die Einhaltung einer Vielzahl von Normen, Gesetzen, Verordnungen und eigenen definierten Anforderungen über diese hinaus.
  • Eine Sammlung aller Anforderungen ist dabei sehr theoretisch und führt noch zu keiner Konformität und auch zu keinen Mehrwerten.
  • Der Dschungel der Anforderungen wird dabei noch komplexer, mit zunehmender Zahl an Niederlassungen und Leistungen, wie auch Leistungen in unterschiedlichen Ländern.
  • Die Erfüllung der Compliance in einem Land kann im Widerspruch zu einem anderen Land stehen, lassen Sie sich bei der Auflösung und gleichzeitigen Erfüllung aller Compliance Anforderungen unterstützen
  • Mit Beauftragung zum Compliance-Beauftragten oder Beauftragung im Rahmen eines Projektes kann ich sie aktiv unterstützen und begleiten.

Skalieren Sie selbst den Umfang unserer Leistungen.

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