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Fachkunde

Basisfachkunde

Bevor ein Datenschutzbeauftragter eine Zertifizierung als externer Datenschutzbeauftragter oder externe Fachkraft für Datenschutz anstrebt, sollten die weiteren Kenntnis nach dem Urteil Ulm bereits vorliegen, um diese mit dem Datenschutzrecht zu verbinden und anzuwenden. Nicht jede Zertifizierungsstelle prüft oder prüft diese tiefgreifend, so dass leider auch Personen ohne diese erforderlichen Kenntnisse zugelassen werden.

Die verschiedenen Fähigkeiten, welche erforderlich sind, um technische und organisatorische Abläufe nachvollziehen zu können, wie auch Produkte und Lösungen prüfen und bewerten zu können, erfordern eine hinreichende Fachkunde welche über Jahre erworben wird. Es ist faktisch unmöglich die hierfür erforderliche Fachkunde in kurzer Zeit zu erwerben.

Entgegen der Annahme von verschiedenen Rechtsanwälten erfüllen diese die Voraussetzungen nach dem Urteil Ulm tatsächlich nicht. Die Basisfachkunde fehlt diesen oft gänzlich und eine reine Anwendung der Gesetze ist nur ein kleiner Teilbereich der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Dies vergleiche ich gerne mit dem Architekten, auch dieser muss nach Gesetzen, Verordnungen und Normen agieren, würden Sie deshalb aber einen Rechtsanwalt mit diesen Tätigkeiten und Anwendungen der Regulatorik als Architekten beauftragen?

Zertifizierung

Es gibt verschiedene Zertifizierungsstellen, welche nach ihren eigenen Standards die Schulung und die Zertifizierung durchführen, die Zertifizierung nach Urteil Ulm wird nicht mehr durchgeführt. Neben diesen Zertifizierungsstellen gibt es auch eine Fachhochschulausbildung zum Datenschutzbeauftragten in Ulm, in dieser werden verschiedene Basisinhalte vermittelt oder vertieft, welche für Datenschutz zwingend erforderlich sind, bevor die weiteren Aufbaublöcke einem zum Datenschutzbeauftragten führen. 

Fachkundeerhalt

Als Datenschutzbeauftragter wird nie ausgelernt und es ändert sich ständig etwas. Neben den Gesetzen, die nur selten Änderungen erfahren, ändern sich die Technologien und Möglichkeiten der Datenverarbeitung sehr schnell. Je nach Zertifizierungsstelle werden zwischen drei Tagen in drei Jahren oder drei Tagen pro Jahr Nachweise über den Fachkundeerhalt gefordert, diese dienen auch der Rezertifizierung. 

Zusatzausbildung

Im Rahmen des Fachkundeerhalts können auch Weiterbildungen zu speziellen Themen des Datenschutzes angestrebt werden, um hier beispielsweise Personaldatenschutz zu vertiefen.

Eine weitere Zusatzausbildung stellt die des Auditor Datenschutz dar, gerne wird hier auch von Lead Auditor Datenschutz gesprochen. Genau wie beim Datenschutzbeauftragten auch, sind diese Begriffe nicht geschützt und es gibt keine berufsrechtlich verankerte Ausbildung oder Zertifizierung. Die Auditierung ist eine Stichproblemkontrolle, welche eine Momentaufnahme zeigt. Auch ein normaler Datenschutzbeauftragter muss bereits Audits durchführen können, so dass diese Zertifizierung lediglich eine Vertiefung des Wissens in diesem Teilaspekt aufzeigt.

Die IEC/ISO 17024 Akkreditierung/Zertifizierung stellt die Zertifizierung als Sachverständiger nach international anerkannten Standard dar, aktuell gibt es keinen höheren Fachkundenachweis. 

Ergänzende Fachkunde

Wie in jedem Beruf gibt es auch weitere sinnvolle Qualifikationen, welche erworben werden können und diese sind im Bereich sehr vielschichtig. 

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