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DS-GVO

EU DS-GVO (EU Datenschutz-Grundverordnung)

Verordnung (EU) 2016/679 ist die Basis dieses übergeordneten Gesetzes, welches sowohl als EU-Recht in kraft getreten ist als auch in den nationalen Übersetzungen der Mitgliedsstaaten der EU. Ziel der Verordnung ist die rechtliche Umsetzung des Menschenrechts auf informelle Selbstbestimmung. 

Am 25.05.2016 ist die DS-GVO bereits in Kraft getreten, mit einer Übergangszeit zu dessen Realisierung bis zum 25.05.2018. In dieser Zeit wurde in der Regel noch nach dem alten Recht gearbeitet, während Umstellungen und Änderungen bereits nach neuem Recht Anwendung gefunden haben. Neben der DS-GVO wurden auch weitere Datenschutzgesetz unter altem Namen neu gefasst. Lange Zeit konnten vermutlich auch Sie lesen "BDSG (Neu)". 

Die EU DS-GVO wurde im Original in den Sprachen Englisch und Französisch verfasst und von den Mitgliedsstaaten in dessen Sprachen übersetzt. Die EU DS-GVO wurde auf EU Ebene verabschiedet und ist damit verbindlich für alle Mitglieder der EU, gleichzeitig wurden die übersetzten Versionen in den Mitgliedsstaaten als nationales Recht verabschiedet und entfalten dort Ihre Wirksamkeit. Tatsächlich sind Übersetzungen in Teilen Fehlerhaft oder unvollständig, wirksam sind aber tatsächlich alle Versionen.

Als übergeordnetes Gesetz müssen alle weiteren Gesetze sich innerhalb der DS-GVO bewegen, höhere Anforderungen an Datenschutz sind zulässig, Unterschreitungen hingegen sind unzulässig. Die DS-GVO führt zu keinen Änderungen der Verfassungen oder des Grund Gesetze.

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