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Mehr als ein Gesetz

Datenschutz ist mehr als ein Gesetz

  • Vor Einführung der DS-GVO gab es in Deutschland bereits das BDSG und vor Einführung des BDSG gab es das GG
  • Der eine oder andere wird sich jetzt fragen, was das Grund Gesetz mit Datenschutz zu tun hat?
  • Tatsächlich ist die informelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht und gehört zu den Grundfreiheiten. Dies wurde bereits in der UN aber auch später in der EU fixiert und findet sich in den Verfassungen wieder, in Deutschland ist dies das Grund Gesetz und hier im Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt) und Artikel 2 (Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt). GG
  • Die DS-GVO ist zunächst eine Verordnung der EU, diese dient der Realisierung des Menschenrechts auf informelle Selbstbestimmung. Die DS-GVO wurde im Original in Englisch und Französisch verfasst. Jedes Land hat die DS-GVO in die jeweiligen Landesprachen übersetzt und als Gesetz verabschiedet. Jedem Staat wurden bestimmte Inhalte freigestellt und dürfen auch höher definiert werden, als es die DS-GVO vorsieht. Die DS-GVO darf die Rechte einer Verfassung oder eines Menschenrechts nicht einschränken (Öffnungsklauseln). In den Mitgliedsstaaten gab es teilweise bei den Übersetzungen Abweichungen, tatsächlich wurde aber auf EU-Ebene die EU DS-GVO verabschiedet und in den jeweiligen Staaten die DS-GVO (Je nach Land eine sprachliche Abweichung in der Abkürzung und Bezeichnung), wirksam sind zunächst alle. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, so wäre die Originalversion zu konsultieren, obgleich auch die nationale Version Ihre Wirksamkeit entfaltet hat.
  • Neben den offenkundig erkennbaren Datenschutzgesetzen finden Sie aber in vielen Gesetzen und Normen Datenschutz wieder. Zahlreiche Elemente finden sich hier im Strafgesetzbuch aber auch in den Sozialgesetzbüchern, um nur einige zu nennen.
  • Bei der Feststellung welche Gesetze durch die eigene verantwortliche Stelle einzuhalten sind und Datenschutzanforderungen beinhalten kann dies sehr umfangreich werden, es gibt typische Gesetze, welche eigentlich immer wieder zu finden sind aber auch zahlreiche Spezialgesetze. Die Kunst ist in diesem Fall neben der Ermittlung aller dieser Anforderungen, diese in ein Gesamtwerk zu bringen und durch die eigenen selbst definierten Anforderungen zu ergänzen. Sobald Sie die Landesgrenzen und insbesondere die EU-Grenze verlassen, können Datenschutzanforderungen durchaus in Konflikt stehen mit anderen Ländern, die Kunst ist in diesem diese organisatorisch, technisch und vertraglich so zu gestalten, dass keine Konflikte oder Rechtsverstöße entstehen.
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