Vor Einführung der DS-GVO gab es in Deutschland bereits das
BDSG und vor Einführung des BDSG gab es das GG
Der eine oder andere wird sich jetzt fragen, was das Grund
Gesetz mit Datenschutz zu tun hat?
Tatsächlich ist die informelle Selbstbestimmung ein
Menschenrecht und gehört zu den Grundfreiheiten. Dies wurde
bereits in der UN aber auch später in der EU fixiert und findet
sich in den Verfassungen wieder, in Deutschland ist dies das
Grund Gesetz und hier im Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt) und Artikel 2 (Jeder hat das Recht
auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt). GG
Die DS-GVO ist zunächst eine Verordnung der EU, diese dient
der Realisierung des Menschenrechts auf informelle
Selbstbestimmung. Die DS-GVO wurde im Original in Englisch und
Französisch verfasst. Jedes Land hat die DS-GVO in die
jeweiligen Landesprachen übersetzt und als Gesetz
verabschiedet. Jedem Staat wurden bestimmte Inhalte
freigestellt und dürfen auch höher definiert werden, als es die
DS-GVO vorsieht. Die DS-GVO darf die Rechte einer Verfassung
oder eines Menschenrechts nicht einschränken
(Öffnungsklauseln). In den Mitgliedsstaaten gab es teilweise
bei den Übersetzungen Abweichungen, tatsächlich wurde aber auf
EU-Ebene die EU DS-GVO verabschiedet und in den jeweiligen
Staaten die DS-GVO (Je nach Land eine sprachliche Abweichung in
der Abkürzung und Bezeichnung), wirksam sind zunächst alle.
Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, so wäre die
Originalversion zu konsultieren, obgleich auch die nationale
Version Ihre Wirksamkeit entfaltet hat.
Neben den offenkundig erkennbaren Datenschutzgesetzen
finden Sie aber in vielen Gesetzen und Normen Datenschutz
wieder. Zahlreiche Elemente finden sich hier im Strafgesetzbuch
aber auch in den Sozialgesetzbüchern, um nur einige zu nennen.
Bei der Feststellung welche Gesetze durch die eigene
verantwortliche Stelle einzuhalten sind und
Datenschutzanforderungen beinhalten kann dies sehr umfangreich
werden, es gibt typische Gesetze, welche eigentlich immer
wieder zu finden sind aber auch zahlreiche Spezialgesetze. Die
Kunst ist in diesem Fall neben der Ermittlung aller dieser
Anforderungen, diese in ein Gesamtwerk zu bringen und durch die
eigenen selbst definierten Anforderungen zu ergänzen. Sobald
Sie die Landesgrenzen und insbesondere die EU-Grenze verlassen,
können Datenschutzanforderungen durchaus in Konflikt stehen mit
anderen Ländern, die Kunst ist in diesem diese organisatorisch,
technisch und vertraglich so zu gestalten, dass keine Konflikte
oder Rechtsverstöße entstehen.